Der Gang zum Anwalt ist für viele mit der Unsicherheit über die dadurch entstehenden Kosten verbunden. Mein Ziel ist es, Ihnen von Anfang an transparent zu machen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Erstberatung

 

Wenn Sie zunächst eine einführende Rechtsberatung benötigen, ohne dass ein Auftreten gegenüber Dritten erfolgt, biete ich Ihnen eine sog. Erstberatung an. Basierend auf dieser ersten rechtlichen Einschätzung gebe ich Ihnen einen Überblick über verschiedene Handlungsalternativen und – ggf. bestehende – Risiken.
Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob wir gemeinsam weitere Schritte zur Verfolgung Ihrer Angelegenheit unternehmen. Die Kosten der Erstberatung betragen maximal 190 € zzgl. MwSt.   
Wenn Sie sich für die weitere Verfolgung Ihrer Angelegenheit entscheiden, wird die Erstberatungsgebühr auf die weiteren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entstehenden Kosten angerechnet. Sie zahlen also nicht doppelt.

 

Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz (RVG)

Grundsätzlich werde ich auf Basis des sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) tätig. Die gesetzlichen Regelungen des RVG sind für alle Anwältinnen und Anwälte in Deutschland verpflichtend und es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren, als das RVG vorsieht.
Wie hoch die Gebühren nach dem RVG sind, errechnet sich anhand einer Gebührentabelle auf Grundlage des Streitwertes. Wie hoch der Streitwert ist, hängt vom jeweiligen Fall ab. Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt der Streitwert in der Regel drei Bruttomonatsgehälter, während der Streitwert bei einer Geldforderung (z.B. Anspruch auf variable Vergütung) in der Regel der Höhe der Geldforderung entspricht.
Im Internet finden Sie verschiedene Prozesskostenrechner, z.B. https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner , mit denen Sie die voraussichtlichen Kosten in Ihrer Angelegenheit kalkulieren können. Für die Angaben externer Anbieter wird keine Gewähr übernommen.  
Eine Abrechnung auf Basis des RVG erfolgt in jedem Fall bei einer gerichtlichen Interessenwahrnehmung (sog. Prozessvertretung). Soweit ich Ihre Interessen durch eine umfassende Beratung oder außergerichtlich gegenüber Dritten wahrnehme (z.B. schriftlich, per E-Mail, mündlich oder telefonisch), erfolgt die Abrechnung meiner Tätigkeit grundsätzlich ebenfalls auf Basis des RVG. In Einzelfällen kann ich für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung eine individuelle Vergütungsvereinbarung anbieten. Sprechen Sie mich gerne an.

 

Stundenhonorar

 

Benötigen Sie qualifizierte arbeitsrechtliche Beratung oder Vertragsdokumente (z.B. Arbeitsverträge, Vereinbarungen zur variablen Vergütung, Vorlagen etc.) werde ich für Sie auf Basis eines Stundenhonorars mit einem festen Stundensatz tätig. Vor Erteilung des Mandates schätze ich bereits den voraussichtlichen Zeitaufwand, sodass Sie in etwa wissen, was auf Sie zukommt. Ich dokumentiere meine Leistungen genau und erfasse den Zeitaufwand im 6-Minuten-Takt. Möglich ist auch die Vereinbarung von Pauschalen – sprechen Sie mich dazu gerne an.


Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfe ich gerne, ob diese im konkreten Fall die Kosten für Sie übernimmt.